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Ihre Rechte als Unfallgeschädigter in Stuttgart

Ein unverschuldeter Unfall ist belastend genug. Wir begleiten Sie als professionelle Kfz-Sachverständige mit Ruhe und Expertise durch den gesamten Prozess Ihrer Schadenregulierung – transparent, entschlossen und vollumfänglich in Ihrem Sinne.

Geschäft Diskussion

Ihre Rechte als Unfallopfer

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Wir sorgen dafür, dass Sie diese ohne Stress und Aufwand durchsetzen.

01

Freie Gutachterwahl

Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.

04

Ersatzwagen/Nutzungsausfall

Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine finanzielle Entschädigung für den Nutzungsausfall.

02

Anwaltliche Hilfe

Ein Anwalt schützt Sie vor Kürzungen der Versicherung. Die Anwaltskosten fallen bei Unschuld der Gegenseite zur Last.

05

Bagatell- bis Totalschaden

Egal ob kleiner Lackschaden oder Totalschaden: Wir bewerten die Sachlage korrekt und ermitteln Restwert und Wiederbeschaffungsaufwand.

03

Freie Werkstattwahl

Sie allein entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Lassen Sie sich nicht auf Partnerwerkstatten der Versicherung verweisen.

06

Fiktive Abrechnung

Sie müssen nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch netto ausbezahlen lassen und frei über das Geld verfügen.

Typische Sorgen – und warum sie unbegründet sind

„Die gegnerische Versicherung will kürzen.“

Völlig normal bei der Direktregulierung. Mit unserem neutralen Gutachten haben Sie jedoch ein rechtssicheres Dokument gegen unberechtigte Kürzungen in der Hand.

„Ist mein Schaden zu klein für ein Gutachten?“

Selbst kleine optische Mängel können teure strukturelle Schäden verbergen. Wir prüfen, ob ein Gutachten oder ein Kurzgutachten (Bagatellschaden) notwendig ist.

„Wer zahlt den Gutachter und Anwalt?“

Bei Unschuld trägt die Versicherung des Verursachers alle Kosten – auch für Ihren Anwalt und den unabhängigen Sachverständigen. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.

„Muss ich in die Partnerwerkstatt der Versicherung?“

Nein! Im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Lassen Sie sich nicht vorschreiben, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Schritt 1

Unfallaufnahme & Kontakt

Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie uns direkt an. Wir geben Ihnen sofort erste Verhaltenshinweise.

Schritt 2

Gutachten & Beweissicherung

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zeitnah und erstellen ein rechtssicheres Gutachten zur vollen Schadenshöhe.

Schritt 3

Anwaltliche Abwicklung

Auf Wunsch koordinieren wir die Kommunikation mit einem Fachanwalt, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Schritt 4

Regulierung & Auszahlung

Die Versicherung zahlt den Schaden aus oder die Reparatur beginnt – Ihr Fahrzeugwert bleibt gesichert.

Wir nehmen Ihnen die Angst vor der Regulierung

Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall ist unser Auftrag. Wir klären alle Details professionell und für Sie vollkommen entspannt.

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